Gemeindekommission für Landschaft

laut Art.68 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 (landschaftliche Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde)

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Beschreibung

Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Beschluss des Gemeinderate Nr. 27 vom 24.06.2025

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Thomas Pardeller

Ersatz-Vorsitzender

Mitglieder

Dr. Reinhard Nothdurfter

Sachverständiger für Landwirtschaft- oder Forstwissenschaften

Dr. Arch. Agnes Pobitzer

Sachverständige für Landschaft

Rosa Wellenzohn

Sachverständige für Naturgefahren

Dr. Arch. Bettina Regensberger

Sachverständige für Baukultur

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 14:57 Uhr