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Mitteilung des Gemeindenverbandes nr. 51/2022
14.05.2024
Der Energiebonus 2022-2026 wurde für den Zeitraum 2022 bis 2026 festgelegt und betrifft die Anpassung der Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne. Der Rat der Gemeinden hat die Notwendigkeit betont, den Energiebonus in den entsprechenden Plänen vorzusehen.
Zuletzt aktualisiert: 18.06.2025, 10:56 Uhr