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Aufsicht, Haftung und Sanktionen
14.05.2024
Die Gemeindeverwaltung ist allgemein zuständig für Bauaufsicht und Bauvergehen.In besonderen Fällen übernimmt die Landesverwaltung, z.B. bei Änderungen von Landschaftsgütern oder bei unmittelbarer Gefahr.
Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025, 07:26 Uhr