Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren können ohne Genehmigung an Gebäuden außerhalb des historischen Ortskerns angebracht werden, solange sie integriert oder anliegend installiert sind. Bei Gebäuden in landschaftlich geschützten Gebieten oder unter Ensembleschutz ist eine Genehmigung erforderlich, insbesondere für Fassaden und Balkone. Im historischen Ortskern ist zusätzlich ein positives Gutachten der Gemeindekommission für Landschaft notwendig.