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genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 36 vom 22.06.2021 und abgeändert mit Beschluss Nr. 47 vom 29.08.2023
13.11.2013
Die Verordnung regelt die allgemeinen Grundsätze und Regelungen der Bautätigkeit und die Durchführungsbestimmungen der Gemeinde. Außerdem werden die Bestimmungen zur urbanistischen Qualität, Bauvorschriften und funktionale Vorgaben geregelt, sowie die Aufsicht und Kontrollen,
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 17:05 Uhr