Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 28 vom 22.07.2020 und abgeändert mit Beschluss Nr. 28 vom 28.06.2022

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.06.2022

Beschreibung

Die Eingriffsgebühr ist die Gebühr wird für Baugenehmigungen, zertifizierte Meldungen des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) oder beeidigte Baubeginnmitteilungen (BBM) erhoben. Sie setzt sich aus der Erschließungsgebühr und der Baukostenabgabe zusammen.

Die Berechnungsgrundlage umfasst die oberirdische und unterirdische Baumasse im gesamten Gemeindegebiet. Die Baumasse wird pro Kubikmeter hohl für voll berechnet.

Die Baukostenabgabe beträgt für Wohngebäude 15% und für andere Zweckbestimmungen 1% der Baukosten. Bei Änderungen der Zweckbestimmung wird die Baukostenabgabe entsprechende angepasst.

Die Gebühr für primäre und sekundäre Erschließungsanlagen wird auf 5% der Baukosten je Kubikmeter festgelegt.

Sie setzt sich aus verschiedenen Anteilen für Straßen, Plätze, Kanalisationsnetze, Wasserleitungsnetze, Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgungsnetze, öffentliche Beleuchtung und Schutzmaßnahmen zusammen.

Es gibt verschiedene Fälle, in denen die Baukostenabgabe und die Erschließungsgebühr reduziert oder nicht geschuldet sind, z.B. für Heizräume, unterirdische Garagen und Lagerräume.

Datei

Kontakt

Bauamt

ROMSTRASSE 57, 39056 WELSCHNOFEN+39 0471 614495bauamt@welschnofen.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.06.2022

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 17:14 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.