Gemeindekommission für Raum und Landschaft "Baukommission"

gemäß Art. 4 des Landesgesetzes Raum und Landschaft vom 10. Juli 2018, Nr. 9

Kategorien

Beschreibung

Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung des Baugesuches seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers gibt die Gemeinde­baukommission ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen die Baukonzession im Sinne der vorangehenden Artikel erforderlich ist und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:

  • hinsichtlich der Raumordnungsaspekte
  • mit Bezug auf die Hygiene
  • hinsichtlich des Landschaftsschutzes
  • über die technischen Belange
  • mit Bezug auf die Ästhetik

Beschluss des Gemeinderates Nr. 27 vom 24.06.2025

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Thomas Pardeller

Vize-Vorsitzender

Mitglieder

Dr. Reinhard Nothdurfter

Sachverständiger für Landwirtschaft- oder Forstwissenschaften

Dr. Arch. Agnes Pobitzer

Sachverständige für Landschaft

Dr. Arch. Bettina Regensberger

Sachverständige für Baukultur

Peter Daldos

Sachverständiger für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Günther Rauch

Sachverständiger für Raumplanung

Rosa Wellenzohn

Sachverständige für Naturgefahren

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Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 17:48 Uhr

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