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Rundschreiben 2022-1 - vom 28.02.2022
14.05.2024
Das Rundschreiben erläutert die Übergangsbestimmungen des Landesgesetzes 9/2018 zur Ausweisung neuer Baugebiete und Infrastrukturen bis zur Genehmigung der Gemeindeentwicklungsprogramme.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 17:39 Uhr