Das Rundschreiben Nr. 3/2022 der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol erläutert die Anwendung des Artikels 70 des Landesgesetzes 9/2018, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung von Bauvorhaben von übergemeindlichem oder Landesinteresse.