Im Anschluss wird eine Rangordnung erstellt, und die Baulose an die Gesuchsteller zugewiesen. Laut Durchführungsplan ist vorgesehen, dass in der Erweiterungszone „Fürstenwiese“ Reihenhäuser und Etagenwohnungen errichtet werden können, und in der Zone „Karersee“ Reihenhäuser.
Um das Eigentum an Flächen zu erwerben, die dem geförderten Wohnbau vorbehalten sind, müssen die Gesuchsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- sie müssen in der Gemeinde oder in den gemäß Artikel 31 des Landesraumordnungsgesetzes zusammengeschlossenen Gemeinden ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben,
- sie müssen im Besitz der gesetzlichen Voraussetzungen sein, um zur Wohnbauförderung des Landes für den Bau einer Eigentumswohnung zugelassen zu werden, und über ein Einkommen verfügen, das die vierte Einkommensstufe nicht überschreitet,
- sie müssen im Sinne der Durchführungsverordnung mindestens 16 Punkte erreichen,
- sie dürfen nicht Eigentümer eines zum Bau einer Wohnung von wenigstens 495 Kubikmetern ausreichenden Grundstückes in einem Ort sein, der leicht erreichbar ist; ebenso dürfen sie nicht ein solches Grundstück in den fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches veräußert haben.