Gewährung von Beiträgen für die Eröffnung von Handels-, Handwerks-, Gastbetrieben sowie Dienstleistungsunternehmen und Freiberuflern

Die Landesregierung hat Beschluss vom 20. März 2023, Nr. 240 die strukturschwachen Gebiete gemäß Art. 13/bis, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14.02.1992, Nr. 6, neu festgelegt. Die Gemeinde Welschnofen scheint nun für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen nicht mehr als strukturschwach auf. Somit fehlt bis auf weiteres die normative bzw. verwaltungstechnische Grundlage, welche eine allfällige Förderung der Wirtschaftstätigkeit in strukturschwachen Gebieten zulässt.

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Veröffentlichungsdatum

11.03.2021

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Welschnofen zielt darauf ab, durch außerordentliche Beiträge das Wirtschaftsleben zu beleben und die Attraktivität für Einheimische und Touristen zu steigern, indem neue Handels-, Handwerks-, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler gefördert werden.

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Veröffentlichungsdatum

11.03.2021

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Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 14:26 Uhr

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