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Dr. Armin Mathà - Grenz- und Gebäudeabstände, zivil- und baurechtliche Aspekte in den Gemeinden
14.05.2024
Die gesetzgeberische Zuständigkeit für Gebäude- und Grenzabstände liegt beim Staat, während Raumordnung und Bauleitpläne primär in der Zuständigkeit der Länder liegen.
Zuletzt aktualisiert: 18.06.2025, 11:01 Uhr