Die Sammelerklärung der Bauleitung bestätigt, dass die Bauarbeiten fachgerecht und gemäß den genehmigten Plänen ausgeführt wurden. Es wurden keine Änderungen an bestehenden Anlagen wie Heizungs-, Elektro- oder Solaranlagen vorgenommen. Zudem wurden alle notwendigen Schutzmaßnahmen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.