Das Rundschreiben der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung behandelt die Berichtigung materieller Fehler in Gemeindebauleitplänen und Landschaftsplänen. Es beschreibt die Vorgehensweise zur Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten, die keine genaue Interpretation des Verwaltungshandelns erfordern. Die Berichtigung erfolgt auf Anfrage der Gemeinde und wird von den zuständigen Ämtern veröffentlicht.