Gemeindewahlkommission

ernannt mit Gemeinderatsbeschluss Nr.  30 vom 24.06.2025

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Beschreibung

Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt. 

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Beschluss Ernennung der Gemeindewahlkommission

Art der Organisation

Kommission

Verantwortlich

Thomas Pardeller

Vorsitzender

Hannes Meraner

Vize-Vorsitzender

Mitglieder

Elvira Tschager

Gemeinderätin mit Sonderfunktion

Simon Schrott

Gemeinderat

Johannes Kohler

Gemeinderat mit Sonderfunktion

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025, 09:11 Uhr