Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen ist von Art. 130 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 vorgesehen.
Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen erstellt Gutachten zur Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon, aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen. Die zusammengesetzt ist aus:
- einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört
- einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchem des Institutes
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen
Effektives Mitglied:
- Dr. Silvia Pertini
- Geom. Daniel Hochgruber
Ersatzmitglied:
- Valt Romina
- Geom. Schwarz Fabian