Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse

ernannt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 47 bp, 04.09.2025

Themen

Beschreibung

Die Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse ist vom Gesetz 10.04.1951, Nr. 287 vorgesehen und geregelt.

Die Kommission setzt sich aus dem Bürgermeister, oder einem von diesem bevollmächtigten Referenten, der den Vorsitz führt, und aus drei Gemeinderäten zusammen.

Der Kommission obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Laienrichtern an Geschworenengerichten und an Geschworenen-Oberlandesgerichten auszuüben, und zwar gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1951, Nr. 287.

Art der Organisation

Verantwortlich

Thomas Pardeller

Vorsitzender

Mitglieder

Hannes Meraner

Vizebürgermeister

Sandra Mahlknecht

Gemeinderätin

Simon Schrott

Gemeinderat

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025, 09:09 Uhr