Meldung Baubeginn

Mitteilung des effektiven Beginns der Arbeiten Art. 75 Abs. 8 LG 9/2018

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Beschreibung

Die Kommunikation betrifft den tatsächlichen Beginn der Bauarbeiten, mit Details zu den gesetzlichen Vertretern, den erforderlichen Genehmigungen und den Erklärungen zur Einhaltung der geltenden Vorschriften."

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Bauamt

ROMSTRASSE 57, 39056 WELSCHNOFEN+39 0471 614495bauamt@welschnofen.eu

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Veröffentlichungsdatum

28.02.2024

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Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 15:19 Uhr

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