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Der Fragebogen bezieht sich auf außerordentliche Instandhaltungen, Umgestaltungen, Wiedergewinnungen, Restaurierungen, Änderungen der Zweckbestimmung und energetischen Sanierungen von Bauwerken.
Der Fragebogen wird vom Antragsteller oder dessen Bevollmächtigten ausgefüllt und von der Gemeinde gesammelt, überprüft und an das ASTAT gesendet. Er muss bis zum 5. des Folgemonats eingereicht werden und bezieht sich auf verschiedene Bauarbeiten wie außerordentliche Instandhaltungen, Umgestaltungen und energetische Sanierungen.
Zuletzt aktualisiert: 24.06.2025, 08:23 Uhr