Antrag Unbedenklichkeitserklärung Löschung Bindung konventionierte Wohnung

Konventionierte Wohnungen unterliegen bestimmten Auflagen

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Beschreibung

In Südtirol sind konventionierte Wohnung spezielle Wohnformen, die bestimmten Vermietungsauflagen unterliegen. Diese Wohnungen sind für ansässige Personen reserviert und unterliegen Preisbindungen die in den jeweiligen Gesetzen festgelegt sind. Für die Löschung der Bindung einer konventionierten Wohnung muss bei der Gemeinde um eine Unbedenklichkeitserklärung angesucht werden.

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ROMSTRASSE 57, 39056 WELSCHNOFEN+39 0471 614495bauamt@welschnofen.eu

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Veröffentlichungsdatum

28.02.2024

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Zuletzt aktualisiert: 19.06.2025, 10:40 Uhr

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