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genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 100 vom 14.03.2005 und abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 55 vom 27.10.2014
19.06.2013
Die Verordnung regelt die vertragliche Tätigkeit der Gemeinde, einschließlich der Form und Abwicklung von Verträgen, der Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge sowie der Veräußerung von Vermögensgütern.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 16:54 Uhr