Der gegenständliche Leitfaden wurde von der Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz und der
Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung der Autonomen Provinz Bozen in Abstimmung mit
dem Südtiroler Gemeindenverband erarbeitet.
Im Sinne der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Vereinfachung wird das Verfahren zur
strategischen Umweltprüfung (SUP) mit jenen für die Raumplanungsinstrumente der Gemeinde
koordiniert, um doppelte Verfahren zu vermeiden und die Einhaltung der vorgesehenen Fristen zu
gewährleisten.