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Rundschreiben 2020-1 - Baumasse - Kubatur - Verordnung zum Bauwesen DLH 24-2020 ersetzt mit 2021-4
14.05.2024
Die Verordnung zum Bauwesen in Südtirol, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat, legt einheitliche Vorschriften zur Berechnung von Flächen, Baumassen, Höhen und Abständen fest.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 17:37 Uhr