Rundschreiben 2021-3 - Gefahrenzonenplan. Verfahren Art. 56 LG 9-2018

Rundschreiben 2021-3 vom 14.10.2021

Themen
Veröffentlichungsdatum

14.05.2024

Beschreibung

Der Gefahrenzonenplan und seine Änderungen werden gemäß den Artikeln 53 und 56 des Landesgesetzes durch ein detailliertes Genehmigungsverfahren geregelt, das die Beteiligung der Gemeinde und der Landesregierung umfasst.

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ROMSTRASSE 57, 39056 WELSCHNOFEN+39 0471 614495bauamt@welschnofen.eu

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Veröffentlichungsdatum

14.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 17:33 Uhr

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