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Rundschreiben 2021-3 vom 14.10.2021
14.05.2024
Der Gefahrenzonenplan und seine Änderungen werden gemäß den Artikeln 53 und 56 des Landesgesetzes durch ein detailliertes Genehmigungsverfahren geregelt, das die Beteiligung der Gemeinde und der Landesregierung umfasst.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 17:33 Uhr