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Rundschreiben 2022-2 vom 18.03.2022
14.05.2024
Die neue Regelung zum Energiebonus in Südtirol, die am 11. Februar 2022 in Kraft trat, umfasst spezifische Bestimmungen für die energetische Sanierung und Neubauten, wobei der Bonus nur einmal pro Gebäude und unter bestimmten ökologischen und baulichen Voraussetzungen genutzt werden kann.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 17:43 Uhr