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14.05.2024
Die Inanspruchnahme der Energieboni gemäß dem Dekret des Landeshauptmannes vom 20. April 2020, Nr. 16, ist für das vom Wiedergewinnungs- und Durchführungsplan erfasste Gebiet zulässig, wobei die Vorgaben des Rechtsplanes beachtet werden müssen.
Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 16:13 Uhr