Genehmigungsinhaber und Auftraggeber haften für die Einhaltung der Raumordnungs-, Bau- und Landschaftsschutzbestimmungen sowie der Planungsinstrumente. Sie sind auch für die Zahlung von Geldbußen und Schadenskosten verantwortlich, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie nicht verantwortlich sind.